Selbstwerber sind Personen, die in einem zugewiesenen Areal ihr Holz selbst sägen und aufarbeiten. Das Holz wird in Meterstücke gesägt und an einer gut zugänglichen Stelle aufgesetzt (sauber gestapelt). Der Selbstwerber erhält für einen festgelegten Zeitraum die Erlaubnis das zugewiesene Holz aufzuarbeiten.
Die Vorraussetzung um einen Selbstwerberschein zu erhalten ist ein so genannter Motorsägenschein. Diesen kann man in einem Wochenendlehrgang bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Bad Segeberg absolvieren. Weiterhin benötigt man die Schutzausrüstung für das Arbeiten mit der Motorsäge.
Nähere Informationen können Sie dem „Merkblatt zur Brennholzaufarbeitung in PEFC zertifizierten Wäldern“ entnehmen.